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    Nichttragende Wände

    Für die Herstellung von nichttragenden Innenwänden aus Ziegel gemäß der ÖNORMEN B 3358-1 und B 3358-2 dürfen nur Baustoffe, Bauteile, Verbindungen und Befestigungen verwendet werden, die genormt sind oder deren Brauchbarkeit auf andere Weise nachgewiesen ist. Diese Wände müssen außer ihrer Eigenlast, einschließlich etwaiger Putze oder Wandbekleidungen, auch geringe statische Lasten, leichte Konsollasten sowie geringfügige dynamische Belastungen (Stoßbeanspruchungen) ohne Beeinträchtigung der Funktionstauglichkeit aufnehmen und auf tragende Bauteile abtragen können. Sie dürfen nicht zum Nachweis der Gebäudeaussteifung oder der Knickaussteifung tragender Wände herangezogen werden.

    • Nachweisemethode: vereinfachte Berechnungsmethode für begrenzt horizontal, aber nicht vertikal beanspruchte Wände – ÖNORM EN 1996-3.

    Werden nichttragende Wände durch Windkräfte beansprucht (z. B. in Hallenbauten mit großen und häufig offen stehenden Toren bzw. wenn Fenster oder Türen betriebsbedingt auch bei Sturm geöffnet werden müssen), so ist ein entsprechender Nachweis der Aufnahme dieser Kräfte unter Berücksichtigung der ÖNORM EN 1991-1-4 und ÖNORM B 1991-1-4 für den Ansatz der Windkräfte zu erbringen.

    • Nachweisemethode: vereinfachte Berechnungsmethode für gleichmäßig horizontal, aber nicht vertikal beanspruchte Wände – ÖNORM EN 1996-3.

     

    Sofern für nichttragende Wände ein detaillierter Nachweis zu führen ist, kann dieser unter Ansatz der jeweiligen Materialien, der Lagerungsarten und der Einwirkungen nach ÖNORM EN 1996-1-1 querbelasteter Mauerwerksscheiben auch für Wanddicke unter 17 cm erfolgen.

    Begrenzt horizontal, aber nicht vertikal beansprucht – ÖNORM EN 1996-3

    Eine vereinfachte Berechnungsmethode zur Bestimmung der Mindestdicke und der Grenzabmessungen von vertikal außer dem Eigengewicht nicht beanspruchten Innenwänden ist in der ÖNORM EN 1996-3, in Abhängigkeit der seitlichen Halterung und ergänzend einzuhaltenden Anforderungen angegeben.

    • lichte Höhe (h) der Wand ist nicht größer als 6,0 m
    • Länge (l) der Wand zwischen den seitlichen Halterungen ist nicht größer als 12,0 m
    • Wanddicke ohne Berücksichtigung des Putzes nicht kleiner als 50 mm
    • Seitliche Halterungen am oberen Rand, an den Seiten oder am oberen und an den seitlichen Rändern müssen zeitabhängige Verformungen der angeschlossenen Bauwerksteile (z. B. Durchbiegung infolge Kriechen einer Betondecke) aufnehmen können.
    • Die Wand befindet sich innerhalb eines Gebäudes.
    • Die Außenfassade des Gebäudes ist nicht durch eine große Türe oder ähnliche Öffnungen durchbrochen.
    • Die horizontale Beanspruchung der Wand ist auf Lasten durch Personen und Kleinmöbel in Bereichen mit geringer Menschenansammlung begrenzt (z. B. Räume und Flure in Wohnungen, Büros, Hotels und ähnlich genutzten Gebäuden).
    • Die Wand hat außer ihrem Eigengewicht keine weiteren ständigen oder zeitweise auftretenden veränderlichen Belastungen (einschließlich Windbelastung).
    • Die Wand wird nicht als Auflager schwerer Gegenstände wie z. B. Möbel, Sanitär- oder Heizungsanlagen, verwendet.
    • Die Stabilität der Wand wird nicht durch Verformungen anderer Teile des Gebäudes (z. B. durch die Durchbiegung von Decken) oder durch Betriebsabläufe im Gebäude ungünstig beeinflusst.
    • Die Auswirkung von Schlitzen in der Wand, die die Abmessungen nach “Durchbrüche, Aussparungen und Schlitze in tragenden Wänden“ überschreiten, werden berücksichtigt.
    • Die Auswirkung von Türen oder anderen Öffnungen in der Wand werden berücksichtigt.
    • Die Mindestdicke und die Grenzabmessungen sind in Abhängigkeit von der seitlichen Halterung der Typen a bis d der Wand bestimmt.
       
    • Typ a: Wände, die an allen vier Rändern gehalten sind.
    • Typ b: Wände, die an allen Rändern, mit Ausnahme eines vertikalen Randes, gehalten sind.
    • Typ c: Wände, die an allen Rändern, mit Ausnahme des oberen Randes, gehalten sind.
    • Typ d: Wände, die nur am oberen und unteren Rand gehalten sind.

     

    Abbildung 6-33: Wandtypen von nichttragenden Wänden in Abhängigkeit der Lagerung
    Abbildung 6-33: Wandtypen von nichttragenden Wänden in Abhängigkeit der Lagerung

     

    Für Wände mit Öffnungen können Mindestdicke und Grenzabmessungen unter Berücksichtigung des Wandtyps für die jeweiligen Teilbereiche bestimmt werden. Wandtyp a mit Öffnung ist als Wandtyp b zu berücksichtigen, für Wandtyp c ist keine Öffnung zulässig. Der Einfluss von Öffnungen in der Wand ist vernachlässigbar wenn:

    • die Gesamtfläche der Öffnungen nicht größer als 2,5 % der Wandfläche ist und
    • die größte Fläche einer Einzelöffnung nicht größer als 0,1 m² und die Länge oder Breite einer Einzelöffnung nicht größer als 0,5 m ist.

     

    Abbildung 6-34: Wandtypen a und d mit einer Öffnung – ÖNORM EN 1996-3
    Abbildung 6-34: Wandtypen a und d mit einer Öffnung – ÖNORM EN 1996-3

     

    Abbildung 6-35: Mindestdicke und Grenzabmessungen von vertikal nicht beanspruchten Innenwänden mit begrenzter horizontaler Belastung – ÖNORM EN 1996-3
    Abbildung 6-35: Mindestdicke und Grenzabmessungen von vertikal nicht beanspruchten Innenwänden mit begrenzter horizontaler Belastung – ÖNORM EN 1996-3

     

    Gleichmäßig horizontal, aber nicht vertikal beansprucht – ÖNORM EN 1996-3

    In der ÖNORM EN 1996-3 ist eine vereinfachte Berechnungsmethode zur Bestimmung der Mindestdicke und der Grenzwerte der Maße von Wänden mit gleichmäßig verteilten horizontalen Kräften und vertikal außer dem Eigengewicht nicht beanspruchten Wänden in Abhängigkeit der seitlichen Halterung angeführt.

    Die angegebenen Regeln gelten nur für Wände mit einer Dicke ≥50 mm, einer Wandlänge bis zu 12,0 m und einer Wandhöhe bis zu 6,0 m.

    Die Mindestdicke, im Verhältnis zur Länge und zur Höhe, kann aus Abbildung 6-36 bis Abbildung 6-38 für die Wandtypen a, b, c (Abbildung 6-33) und abhängig von der Biegefestigkeit abgelesen werden.

     

    Abbildung 35.2

     

    Abbildung 6-36: Dicke und Grenzwerte der Maße von vertikal nicht beanspruchten Wänden mit gleichmäßig verteilter horizontaler Belastung, Wandtyp a – ÖNORM EN 1996-3
    Abbildung 6-36: Dicke und Grenzwerte der Maße von vertikal nicht beanspruchten Wänden mit gleichmäßig verteilter horizontaler Belastung, Wandtyp a – ÖNORM EN 1996-3

     

    Abbildung 6-37: Dicke und Grenzwerte der Maße von vertikal nicht beanspruchten Wänden mit gleichmäßig verteilter horizontaler Belastung, Wandtyp b – ÖNORM EN 1996-3
    Abbildung 6-37: Dicke und Grenzwerte der Maße von vertikal nicht beanspruchten Wänden mit gleichmäßig verteilter horizontaler Belastung, Wandtyp b – ÖNORM EN 1996-3

     

    Abbildung 6-38: Dicke und Grenzwerte der Maße von vertikal nicht beanspruchten Wänden mit gleichmäßig verteilter horizontaler Belastung, Wandtyp c – ÖNORM EN 1996-3
    Abbildung 6-38: Dicke und Grenzwerte der Maße von vertikal nicht beanspruchten Wänden mit gleichmäßig verteilter horizontaler Belastung, Wandtyp c – ÖNORM EN 1996-3

     

    Berechnungsbeispiele nichttragende Wände

    begrenzt horizontal, aber nicht vertikal beanspruchte Wand

    Der Nachweis von nichtragenden Wänden mit begrenzt horizontaler Beanspruchung erfolgt am einfachsten nach Abbildung 6-35, wobei anfangs die Rohbaulichte der Trennwand ℎ und das ℎ/𝑡- Verhältnis ermittelt und anschließend für die jeweiligen Wandtypen in Abhängigkeit von der Lagerung sowie Öffnungen das zulässige 𝑙/𝑡-Verhältnis überprüft wird.

    gleichmäßig horizontal, aber nicht vertikal beanspruchte Wand

    Durch eine gleichmäßig verteilte horizontale Flächenbelastung beanspruchte Wände werden in Abhängigkeit ihrer Materialparameter – der Biegefestigkeiten längs und quer zu den Lagerfugen – und der Lagerung nach Abbildung 6-36 bis Abbildung 6-38 nachgewiesen.

    Ausgehend von einem ℎ/𝑡- und 𝑙/𝑡 -Verhältnis, der Lagerungsart und dem Verhältnis der Biegefestigkeiten 𝑓xd1 ⁄ 𝑓xd2 ergibt sich ein mindesterforderlicher Quotient von 𝑓𝑥d1 ⁄ 𝑝E𝑑 , der durch den vorhandenen Quotienten (𝑓xd1 ⁄ 𝑝Ed – vorh) überschritten werden muss.

    Eine andere Art des Nachweises bestünde auch in der Ermittlung der maximalen horizontalen Flächenbelastung aus dem mindesterforderlichen Quotient von 𝑓xd1 ⁄ 𝑝Ed und einem Vergleich dieser mit der vorhandenen Einwirkung.

     

    Beispiel 6-14: begrenzt horizontal, aber nicht vertikal beanspruchte nichttragende Innenwand
    Beispiel 6-14: begrenzt horizontal, aber nicht vertikal beanspruchte nichttragende Innenwand

     

    Beispiel 6-15: gleichmäßig horizontal, aber nicht vertikal beanspruchte nichttragende Innenwand  (Teil 1/2)
    Beispiel 6-15: gleichmäßig horizontal, aber nicht vertikal beanspruchte nichttragende Innenwand (Teil 1/2)

     

    Beispiel 6-15: gleichmäßig horizontal, aber nicht vertikal beanspruchte nichttragende Innenwand (Teil 2/2)
    Beispiel 6-15: gleichmäßig horizontal, aber nicht vertikal beanspruchte nichttragende Innenwand (Teil 2/2)

     

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