Die europäische Kommission definiert unter anderem folgende Kriterien als wesentlich für die Funktionalität eines Bauwerks: Energieeinsparung und Wärmeschutz, Nutzungssicherheit und Dauerhaftigkeit. Voraussetzung dafür ist, dass die Bestandteile im System perfekt aufeinander abgestimmt sind. Ebenso wichtig ist die sachgerechte Planung und Ausführung.
Wärmedämmverbundsysteme (WDVS) sorgen primär für Wärmedämmung und den Schutz des Gebäudes vor Witterungseinflüssen, nicht aber für die Wind- und Luftdichtheit oder den Schallschutz der Außenwand. Dieser wird durch den Wandbildner selbst oder durch bauliche Maßnahmen bei Einbauten sichergestellt.
Ausgangsstoffe und Herstellung
Die europäischen und damit auch österreichischen Regelungen verpflichten alle Anbieter (Systemhalter und/oder Händler) dazu, komplette, zugelassene und CE-gekennzeichnete WDVS mit nachfolgenden Systembestandteilen zu liefern.
- Kleber
- Dämmstoff
- Dübel (nach ÖNORM B 6400)
- Unterputz
- Bewehrung (= Textilglasgitter)
- Oberputz mit systembedingter Grundierung und/oder Anstrich
- Zubehörteile wie z. B. Gewebewinkel, An- und Abschlussprofile, Dehnfugenprofile, Sockelprofile, Dämmelemente, Montageelemente
Anforderungen
Die ETAG 004 bezeichnet WDVS als einen Bausatz aus einem vorgefertigten Wärmedämmstoff, der auf Außenbauteile geklebt und mit einem Putz versehen wird. Er kann zusätzlich mit Hilfe von Dübeln, Profilen, Spezialteilen u. a. mechanisch befestigt werden. Der Putz besteht aus einer oder mehreren Schichten, die auf der Baustelle aufgebracht werden. Eine Schicht enthält die Bewehrung und wird direkt – ohne Luftzwischenraum oder Trennschicht – auf die Dämmplatten aufgebracht. Es dürfen nur WDVS-Systembestandteile verarbeitet werden, die sachgemäß auf der Baustelle gelagert wurden. Das schließt vor allem den Schutz ein vor Feuchtigkeit, Nässe, Frost, Schnee, direkter Sonneneinstrahlung, mechanischer Beschädigung, Verschmutzung und der Lagerung auf feuchtem Untergrund.
Arten von Wärmedämmverbundsystemen
Die ÖNORM B 6400 unterscheidet die WDVS entsprechend der verwendeten Dämmstoffart gemäß ÖNORM B 6000. Für Dämmstoffe, die in der Verarbeitungsrichtlinie nicht berücksichtigt werden, gelten die jeweiligen Angaben der ETZ (Europäische Technische Zulassung) des Systemhalters.
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