Teilsicherheitsbeiwerte Widerstand
Die Teilsicherheitsbeiwerte des Widerstandes sind als Sicherheitsfaktoren γM auf der Materialseite in der ÖNORM EN 1996-1-1 in Abhängigkeit der Qualität und der Qualitätssicherung der Grundmaterialien sowie der Qualitätssicherung bei der Herstellung von Mauerwerk festgelegt.
In Österreich wurde in Abstimmung mit der ÖNORM EN 1996-1-1, Anhang A, die Qualität der Ausführung und damit der Ausführungskontrolle als Klasse 3 festgelegt, wodurch sich aus der Tabelle 6-32 der ÖNORM EN 1996-1-1 die Tabelle 6-33 in der ÖNORM B 1996-1-1 für die maßgebenden Teilsicherheitsbeiwerte für das Material im Grenzzustand der Tragfähigkeit und in außergewöhnlichen Bemessungssituationen ergibt.
In Nachweisen für den Grenzzustand der Tragfähigkeit in der Erdbeben-Bemessungssituation ist der Teilsicherheitsfaktor γM mit 2/3 des Wertes der gewöhnlichen Bemessungssituation, nach Tabelle 6-33 jedoch nicht weniger als mit 1,50 anzusetzen.
Teilsicherheitsbeiwerte Einwirkung
Je nach der Wirkung der Einwirkung in „ungünstig“ oder „günstig“ werden dabei unterschiedliche Teilsicherheitsbeiwerte wirksam. Erddrücke sind im Allgemeinen hinsichtlich der Festlegung der Teilsicherheitsbeiwerte als ständige Einwirkungen zu betrachten.
Einwirkungskombinationen
Für jeden kritischen Lastfall sind die Bemessungswerte der Auswirkungen der Kombination der Einwirkungen zu bestimmen, die gemäß den in ÖNORM EN 1990 enthaltenen Regeln als gleichzeitig auftretend angenommen werden. Jede Einwirkungskombination sollte dabei eine dominierende Einwirkung (Leiteinwirkung) oder eine außergewöhnliche Einwirkung ausweisen.
Ständige oder vorübergehende Bemessungssituationen (Grundkombinationen)
Die Grundkombinationen sollten aus dem Bemessungswert der dominierenden veränderlichen Einwirkung (Leiteinwirkung) und den Bemessungswerten der Kombinationswerte der begleitenden veränderlichen Einwirkungen (Begleiteinwirkungen) ermittelt werden.
Außergewöhnliche Bemessungssituationen
Die Einwirkungskombinationen für außergewöhnliche Bemessungssituationen sollten entweder explizit eine außergewöhnliche Einwirkung A (z. B. Brandbelastung oder Anprall) enthalten oder eine Situation nach dem außergewöhnlichen Ereignis erfassen (A = 0). Die Wahl zwischen ψ1,1 oder ψ2,1 hängt von der maßgebenden außergewöhnlichen Bemessungssituation ab (Anprall, Brandbelastung oder Überleben nach einem außergewöhnlichen Ereignis).
Bemessungssituationen bei Erdbebeneinwirkungen
Zur Bestimmung der Auswirkung der Einwirkungen bei Erdbeben wird üblicherweise die quasiständige Einwirkungskombination unter Verwendung des Kombinationsbeiwertes ψ2 für die veränderlichen Einwirkungen angesetzt.
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